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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Täteridentifizierung

    Identifizierung des Betroffenen anhand eines Lichtbildes

    | Bestehen Zweifel an der Eignung des vom Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes als Grundlage für eine Identifizierung des Fahrers, muss der Tatrichter im Urteil nähere Angaben zur Feststellung der Identität machen und angeben, warum er den Betroffenen als Fahrer identifizieren konnte (OLG Hamm 5.3.03, 2 Ss OWi 327/03, rkr.). (Abruf-Nr. 031641) |