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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Verjährungsunterbrechung

    Nur erste Vernehmung unterbricht die Verjährung

    | Der am Tatort an den Betroffenen erteilte Hinweis auf den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung sowie sein Aussageverweigerungsrecht und die damit verbundene Gelegenheit zur Äußerung reicht als eine die Verjährung unterbrechende Handlung gemäß § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG aus (KG 6.11.02, 3 Ws (B) 484/02, rkr.). (Abruf-Nr. 031637) |