Die Kollision eines Einkaufswagens mit einem parkenden Pkw auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz ist ein „Unfall im Straßenverkehr“ im Sinne des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) (OLG Düsseldorf 7.11.11, III-1 RVs 62/11, Abruf-Nr. 121687 ).
Der Konsum von Khat führt nach der Regelannahme gem. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung dazu, dass sich ein Konsument dieser Droge als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist (VGH Hessen 21.3.
Bei der fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten ist nur die Umsatzsteuer herauszurechnen, nicht jedoch weitere Abgaben und Steuern. Der Wortlaut des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB ist eindeutig. Eine erweiternde Auslegung ...
Die Sommerreisewelle steht kurz bevor und wer seinen Urlaub mit dem Auto in Frankreich verbringt, muss ab dem 1. Juli 2012 einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug haben. Von dieser neuen Mitführpflicht sind alle Fahrzeuge betroffen, sie gilt also auch f ür Motorradfahrer. Neben den Einwegtestern auf chemischer Basis sind auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen. Allerdings müssen die Tester gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein.
Wer sich mit dem Auto zu den Spielstätten der Fußball-Europameisterschaft nach Polen oder in die Ukraine aufmacht, sollte sich vor Fahrtantritt über die dort geltenden Verkehrsbestimmungen informieren.
Telefonieren am Steuer ist eine Ordnungswidrigkeit. Aber kann auch belangt werden, wer nur auf dem Beifahrerplatz sitzt und telefoniert? Hierüber hatte das Amtsgericht Herne-Wanne im Fall eines Fahrlehrers zu ...
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 30.10.2026 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
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Hat eine Person ein Konsumverhalten in der Art, dass sie zugleich harte Drogen, Cannabis, Alkohol und Schmerzmittel aus der Gruppe der Opioide einnimmt, kann dies zu sich verstärkenden und völlig unvorhergesehenen Wechsel- und Nebenwirkungen führen. Eine solche Person ist auch nicht zum Führen eines Fahrrads geeignet, sodass ihm die Nutzung wegen möglicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verboten werden kann (OVG Niedersachsen 2.2.12, 12 ME 274/11, Abruf-Nr. 120979 ).