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  • · Fachbeitrag · Akteneinsicht

    Keine ausreichende Akteneinsicht - erhöhter Toleranzabzug

    Ist dem Verteidiger auf seine Anforderung von der Verwaltungsbehörde nicht die Lebensakte eines Geschwindigkeitsmessgeräts zur Verfügung gestellt worden, rechtfertigt dieser Umstand eine Erhöhung des Toleranzabzugs hinsichtlich der dem Verfahren zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessung um 10 Prozent (AG Schwerte 19.7.12, 10 OWi 872 Js 366/12-58/12, Abruf-Nr. 122442).

    Praxishinweis

    Nach AG Landstuhl (VA 12, 136) und AG Kaiserslautern (zfs 12, 407) die dritte amtsgerichtliche Entscheidung, die sich mit der Frage befasst, wie auf eine nicht bzw. nicht ausreichend gewährte Akteneinsicht zu reagieren ist. Allerdings gelten auch hier die Bedenken, die bereits gegen die Entscheidung des AG Landstuhl angeführt worden sind. Nämlich: Hat das AG nicht ein wenig vorschnell so entschieden? Hätte es also nicht versuchen müssen, die als erforderlich angesehenen Unterlagen zu besorgen? Nichts desto trotz: Der Betroffene muss sich natürlich auf die für ihn günstige Rechtsprechung berufen.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 157 | ID 35005700