Das OLG Oldenburg hat zu den erforderlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen fahrlässigen Überquerens eines Bahnübergangs trotz bestehender Wartepflicht (§ 19 StVO) Stellung genommen.
Das BayObLG hat noch einmal zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen einer Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB), wegen unerlaubten Entfernens (§ 142 StGB) und wegen einer ...
Wird ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl verworfen, wird der Strafbefehl rückwirkend mit fruchtlosem Verstreichen der Einspruchsfrist gem. § 410 Abs. 3 StPO rechtskräftig.
Die Risiken sind hoch – und das interne Know-how meist gering: Gerade im Bereich Beschäftigtendatenschutz sind Bußgelder und Schadenersatzansprüche aufgrund von DSGVO-Verstößen ein erhebliches Risiko.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Wir hatten über die vorgesehene weitere Digitalisierung der Justiz berichtet (Abruf-Nr. 50013554 ). Inzwischen ist das „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ vom 12.7.24 (BGBl I Nr. 234) in Kraft getreten. Einige der (wichtigen) Änderungen in StPO und OWiG treten allerdings erst am 1.1.26 in Kraft. Folgende Änderungen/Ergänzungen sind von Bedeutung: