02.05.2019 · Nachricht · Trunkenheitsfahrt
Das OLG Bamberg behandelt eine Problematik, die auf dem 2017er-Neuregelungsmarathon des Gesetzgebers beruht, nämlich der Änderung des § 81 Abs. 2 StPO – Stichwort: Teilweiser Wegfall des Richtervorbehalts bei der Anordnung einer Blutentnahme (26.10.18, 3 Ss OWi 1410/18, Abruf-Nr. 207435 ). In dem Zusammenhang hatte sich die Frage gestellt: Welches Recht ist in den „Altfällen“ anwendbar? Das bis zum 24.8.17 geltende oder das neue Recht?
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29.04.2019 · Nachricht ·
Prozessrecht
Immer wieder kommt es bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Als Verteidiger muss man diese Fragen im Blick haben, da sich damit ggf. ein Einstellungsantrag ...
26.04.2019 · Nachricht ·
Prozessrecht
Stützt sich das AG bei der Täteridentifizierung auf ein anthropologisches Sachverständigengutachten, reicht nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (z. B. OLG Hamm VA 17, 221) die bloße Wiedergabe ...
24.04.2019 · Nachricht · Befangenheitsantrag
Eine immer wieder zu beobachtende Unsitte im Straf- bzw. Bußgeldverfahren ist, dass der (Einzel-)Richter den Urteilstenor bereits während des Plädoyers des Verteidigers absetzt. Das war einem Verteidiger in einem Bußgeldverfahren aufgefallen. Sein Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit (§§ 24 ff. StPO) hatte vor dem AG Fürth Erfolg.
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17.04.2019 · Nachricht ·
Fahrverbot
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß indiziert grundsätzlich auch dann ein (Regel-)Fahrverbot, wenn der Rotlichtverstoß aufgrund irrtümlicher Zuordnung des für eine andere Fahrbahn erfolgten Grünlichts begangen wird.
17.04.2019 · Nachricht ·
Prozessrecht
Bei der Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG ist auf die Begründung zu achten. Im Fall es OLG Bamberg (25.10.18, 3 Ss OWi 1368/18, Abruf-Nr. 207434 ) war der Betroffene in der ...
17.04.2019 · Nachricht ·
Prozessrecht
Ein Antrag, einen Zeugen zu vernehmen um ein Verfahrenshindernis festzustellen (hier: Verfolgungsverjährung), ist kein Beweisantrag i. S. d. § 244 Abs. 3 StPO, § 77 OWiG. Er ist nicht unmittelbar für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsam. Die insoweit unter Beweis gestellten Tatsachen sind vielmehr dem Freibeweisverfahren zugänglich und demgemäß von Amts wegen freibeweislich festzustellen. Darauf hat jetzt noch einmal das OLG Bamberg hingewiesen (7.1.19, 3 Ss OWi 1710/18, Abruf-Nr. 207438 ).