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  • · Fachbeitrag · Kündigung wegen Zahlungsverzugs

    Diese typischen Fallkonstellationen müssen Sie kennen

    von Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen

    | Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist der wohl mit Abstand wichtigste Kündigungsgrund. In MK 22, 13, haben wir die Grundzüge dieser Problematik dargestellt. In dieser und der folgenden Ausgabe von MK zeigen wir anhand typischer Fälle, worauf Sie achten müssen. |

    Typische Fallkonstellationen

    Den folgenden Fällen liegen Wohnraummietverhältnisse zugrunde, für die der Mieter inkl. aller Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen 600 EUR monatlich zahlen muss.

     

    • Fall 1: Der Mieter zahlt am 3.4. 250 EUR und am 3.5. 600 EUR

    Eine Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB setzt bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen einen Rückstand mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete voraus. Nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist ein Rückstand nicht unerheblich, wenn er die Miete für einen Monat übersteigt. Hier beträgt der Rückstand 350 EUR. Das reicht nicht.