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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Die physische Mitgliederversammlung in Corona-Zeiten: Zwei Praxisprobleme und deren Lösung

    | Die Hygieneauflagen bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen (MV) machen oft eine verlässliche Planung bei der Teilnehmerzahl erforderlich. Leider liefert das Vereinsrecht hier keine Lösung. Auch die Beschlussfassung wird mit zusätzlicher schriftlicher Abstimmung erschwert. |

     

    Frage: Wir sind bei der Planung unserer MV auf zwei Probleme gestoßen: Wegen der Abstandsregelung können wir im Versammlungsraum nicht alle Mitglieder aufnehmen. Wir haben deswegen im Vorfeld um Anmeldung gebeten. Was ist aber, wenn Mitglieder unangemeldet kommen? Außerdem stehen Wahlen an. Da wir zusätzlich eine schriftliche Abstimmung durchführen, können wir keine spontanen Kandidaturen mehr annehmen. Ist das zulässig?

     

    Antwort: Leider regelt das „Corona-Gesetz“ solche Fälle nicht. Die sonstigen vereinsrechtlichen Vorgaben liefern auch keine Lösung.