12.12.2019 · Fachbeitrag · Selbstanzeigenberatung
§ 153 AO: Berichtigung unverzüglich? – Eine Übersicht
In der Selbstanzeigenberatung ist das Merkmal „unverzüglich“ bedeutsam. Die folgende Übersicht zeigt, wie Rechtsprechung und Schrifttum diesen unbestimmten Rechtsbegriff ausfüllen (dazu Hornig, PStR 19, 291).
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