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  • · Fachbeitrag · Abrechnungsausschlüsse

    Die wichtigsten Ausschlussziffern für Hausärzte nach GOÄ

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Hausärzte werden bei der Privatliquidation regelmäßig mit den Ausschlussregelungen der GOÄ konfrontiert. Neben Erläuterungen zu den häufigsten Ausschlüssen, die in der Arztpraxis vorkommen, steht auch eine umfangreiche Liste mit Abrechnungsausschlüssen zum Download bereit. |

    Arten von Abrechnungsausschlüssen

    Bei der Privatliquidation ärztlicher Leistungen ist nach der GOÄ zwischen Ausschlussvorschriften für die

    • Abrechnung bei demselben Arzt-Patienten-Kontakt (APK) und die
    • Abrechnung während des gesamten Behandlungsfalls (BHF)

    zu unterscheiden. Oftmals sind die Ausschlüsse jedoch nicht bei beiden, sondern nur bei einer Position im GOÄ-Text oder in den Allgemeinen Bestimmungen aufgelistet.

    Zentrale Abrechnungsausschlüsse im Fokus

    Einige typische Abrechnungsausschlüsse, die in einer Hausarztpraxis häufig eine Rolle spielen, führen auch immer wieder zu Problemen.

     

    Nrn. 1 und 5 in Kombination mit Sonderleistungen

    Der im hausärztlichen Alltag am häufigsten vorkommende Abrechnungsausschluss ist die nur einmalige Kombinationsmöglichkeit der Nrn. 1 und 5 GOÄ mit den Sonderleistungen ab Nr. 200 im Rahmen eines APK nach den allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt B der GOÄ.

     

    • Nr. 2 Allgemeine Bestimmungen Abschnitt B GOÄ

    „Die Leistungen nach den Nrn. 1 und/oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.“

     

    D. h. im Klartext, dass sowohl die Nr. 1 als auch die Nr. 5 einmal im Behandlungsfall neben einer Sonderleistung abrechenbar sind, u. U. auch bei getrennten APKen. Bei weiteren Kontakten muss man sich dann entscheiden zwischen Beratung und sog. technischer Leistung. Hier muss im Einzelfall abgewogen werden, welche Leistungen mehr Honorar erbringen.

     

    • Beispiele
    GOÄ
    Honorar (2,3-fach)
    GOÄ
    Honorar (2,3-fach)

    1 + 5

    21,44 Euro

    vs.

    2006 + 204

    21,79 Euro

    1 + 5

    21,44 Euro

    vs.

    2006 + 200

    18,77 Euro

     

     

    Ausschlüsse bei Besuchsleistungen

    Immer ausgeschlossen ist die gleichzeitige Abrechnung der Nrn. 1 und 5 neben Besuchen nach den Nrn. 50 und 51; neben der Nr. 48 (Besuch auf der Pflegestation) ist die Nr. 1 ebenfalls ausgeschlossen, nicht jedoch die Nr. 5.

     

    Ausschlüsse bei Unzeit-Zuschlägen

    Honorarwirksam kann der Ausschluss der Unzeit-Zuschläge neben Untersuchungen (B,C,D) bzw. Besuchen (F,G,H) sein. Dabei sollte bei Besuchen, auch wenn Untersuchungen durchgeführt werden, immer der höherwertigere Zuschlag F, G oder H abgerechnet werden.

     

    Ausschlüsse mit Nr. 3 GOÄ

    Eine ebenfalls häufige Ausschlusssituation besteht für die Nr. 3. Diese ist beim selben APK ausschließlich neben den Untersuchungen nach den Nrn. 5, 6, 7, 8, 800 und 801 möglich. Auch mit Begründung gibt es keine Abrechnungschance ‒ anders als bei der mehrmaligen Abrechnung der Nr. 3 im Behandlungsfall. Bei gleichzeitig anderer erbrachter Leistung ‒ auch bei Besuchen ‒ sollte dann alternativ eine evtl. anfallende und abrechenbare Beratung oder auch der Besuch über den Schwellenwert (2,3-fach) gesteigert werden.

     

    Ausschlüsse bei Wundverbänden nach Nr. 200 GOÄ

    Wundverbände nach Nr. 200 im Zusammenhang mit

    • operativen Leistungen,
    • Punktionen,
    • Infusionen,
    • Transfusionen oder
    • Injektionen

    sind Bestandteil der jeweiligen Leistung und nicht gesondert abrechenbar. Dieser Ausschluss gilt nicht neben der Nr. 2006. Auch alle anderen Verbandleistungen aus dem Kapitel C sind von diesem Ausschluss nicht betroffen.

     

    Wird am selben Tag ein weiterer Verband erforderlich, z. B. wegen einer Nachblutung, dann ist der Verband abrechenbar, jedoch mit entsprechenden Uhrzeitangaben von Operation und zweitem Verband, soweit dann nicht ein Ausschluss neben den Nrn. 1 und/oder 5 besteht.

     

    MERKE | Für alle nicht erbrachten, aber wegen der Ausschlussregelungen der GOÄ nicht abrechenbaren Leistungen, können dennoch angefallene Sachkosten in Rechnung gestellt werden!

     

    Weiterführende Hinweise

    • Eine Liste der wichtigsten GOÄ-Ausschlussziffern für Hausärzte steht online unter www.iww.de/s2821 zum Download bereit.
    • Berechnung der Nr. 70 neben Nr. 3 GOÄ (AAA 09/2015, Seite 2)
    • Höherer Faktor bei Abrechnungsausschluss? (AAA 08/2009, Seite 9)
    Quelle: Ausgabe 07 / 2019 | Seite 9 | ID 45974005