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  • · Fachbeitrag · Reform

    Die neue GOÄ - Mission impossible?

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Eigentlich ist die Frage, wann denn nun die neue GOÄ kommt, kein Thema der alltäglichen Privatliquidation. Da uns diese Frage aber sehr häufig gestellt wird, möchten wir ihr nicht ausweichen. Um es vorweg zu sagen: Auch wir können nur auf Indizien aus öffentlichen Quellen zurückgreifen. |

     

    Erkenntnisse aus den vergangenen Monaten

    Im Juli 2014 stand in der Berichterstattung des Deutschen Ärzteblattes (DÄB) über die Jahrestagung des Verbands der privaten Krankenversicherung, Minister Gröhe habe erklärt, dass man sich erst dann, wenn ein abgestimmter finaler Vorschlag von Bundesärztekammer (BÄK) und PKV vorliege, gemeinsam zügig an die Umsetzung mache. Der Vorsitzende des PKV-Verbands sagte, der Vorschlag müsse innerhalb der nächsten Jahre (!) vorgelegt werden. Der PKV-Verband habe die Erwartung, dass die GOÄ-Novelle kostenneutral geschehen solle. Im September 2014 sagte der Präsident der BÄK, Prof. Dr. Montgomery im Interview mit dem DÄB, man käme gut voran und könne noch in dieser Legislaturperiode fertig werden. Auf die Frage, ob er glaube, dass die SPD-geführten Länder über die Beihilfe die GOÄ-Reform abnicken würden, antwortete er: „Minister Gröhe hat uns signalisiert, dass die Länder, auch die SPD-geführten Länder, eingebunden sind.“ Mit Verlaub - eine selten klare Antwort. Und in der Berichterstattung zum 73. Bayerischen Ärztetag (Oktober 2014) heißt es, der Vizepräsident der Bayerischen Ärztekammer, Dr. Kaplan, habe ein neues Zeitfenster offenbart: Bis Mitte 2015 werde ein mit der PKV abgestimmter Entwurf dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt. Das BMG habe dann die Option, zum GOÄ-Vorschlag ein Gutachten einzuholen oder nicht. Die GOÄ-Konstrukteure schlössen sich auch intensiv mit den Beihilfestellen (!) kurz. Seine Einschätzung: Abschluss noch in dieser Legislaturperiode (also bis spätestens 2017). Im Juli hatte er noch auf Anfang 2016 getippt. [Quelle: ärztlicher Nachrichtendienst, änd].

     

    Schlussfolgerungen für den weiteren Verlauf

    Aus diesen Informationen wird die zentrale Bedeutung der Kostenfrage und des Bundesrats deutlich. Im Bundesrat (die GOÄ ist zustimmungspflichtig) kommt den Finanzministern der Länder vor allem wegen der Beihilfekosten eine Schlüsselrolle zu. Das betrifft nicht nur die SPD-geführten Länder. Aus Sicht des Verfassers gehört viel Optimismus zum Glauben, der Bundesrat würde einer GOÄ-Novelle mit Ausgabenerhöhungen zustimmen. Und je knapper es zeitlich wird, desto größer könnte die Versuchung werden, das „heiße Eisen“ GOÄ lieber in die nächste Legislaturperiode zu verschieben. Je nach Mehrheitsverhältnissen könnten dann ganz andere gesundheitspolitische Entscheidungen (zum Beispiel Einheitsversicherung, Angleichung der Vergütungssysteme) das Thema „GOÄ-Novelle“ ins Abseits geraten lassen. Doch jetzt befinden wir uns endgültig im Bereich der Spekulation. Skepsis demgegenüber, dass es noch bis 2017 zu einer GOÄ-Novelle kommt, erscheint aber angebracht. Hoffentlich behalten die Optimisten Recht.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 9 | ID 43037338