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  • · Fachbeitrag · Perspektiven

    Umsatzgrenzen für Physiotherapeuten

    von Klaus Thissen, Steuerberater, Kleve, www.physiotax.de 

    | Wie wir in den vorhergehenden Beiträgen in PP 04/2014, Seite 8 und PP 05/2014, Seite 7 herausgearbeitet haben, können Vollzeitkräfte, das heißt Selbstständige und Angestellte, je nach durchschnittlicher Behandlungsdauer einen Jahresumsatz von 55.674,72 Euro (30 Minuten Behandlungszeit) bis 83.512,08 Euro (20 Minuten Behandlungszeit) erwirtschaften. Ein höherer Umsatz ist nur dann möglich, wenn die Behandlungszeit drastisch auf 15 Minuten pro Patient reduziert wird, man sich vermehrt um Privatpatienten bemüht oder mit dem Verkauf von Hilfsmitteln (Sitzhilfen, therapeutische Trainingsgeräte)ein Zusatzgeschäft gemacht wird. |

    Gründe für die engen Umsatzmöglichkeiten von Therapeuten

    Ein Physiotherapeut hat also trotz eines ausgefüllten Arbeitstags sehr geringe Einkünfte und kann darüber auch - aufgrund der festgelegten Vergütungsvereinbarungen - kaum hinauskommen. Das deutsche Vergütungssystem hinkt der täglichen Praxis meilenweit hinterher. Denn schaut man auf die Ausbildungsinhalte und die laufende Akademisierung der Branche, muten die Umsatz- und Verdienstmöglichkeiten in dieser Berufssparte alles andere als angemessen an. Im Ausbildungssystem für Physiotherapeuten hat sich sehr viel getan. Vorbei ist die Zeit, in der es lediglich eine dreijährige klassische Ausbildung inklusive Anerkennungsjahr gab, die mit dem Titel „Physiotherapeut“ abgeschlossen wurde.

     

    Neben der klassischen Ausbildung, mit der sich die Absolventen übrigens unmittelbar nach Bestehen der Prüfung selbstständig machen dürfen, gibt es seit 2001 Studiengänge, die mit dem Titel Bachelor of Science enden und in einen Masterstudiengang münden. Natürlich ist eine Promotion im Anschluss ebenfalls möglich. Die inzwischen etablierten Bachelor- und Masterstudiengänge bringen immer mehr Absolventen hervor, die zur Akademisierung der Branche beitragen. Nach telefonischer Auskunft des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK) e.V. Anfang 2014 gibt es unter den 136.000 praktizierenden Physiotherapeuten inzwischen 2.700 Bachelors und 165 Master. Diese haben einen rein physiotherapeutisch geprägten akademischen Hintergrund aufgebaut und bilden nachfolgende Generationen von Physiotherapeuten aus.

     

    Diese Hochschulabsolventen wären berufsmäßig also in die Sparte der akademischen Heilberufe einzuordnen, in der sich Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Psychotherapeuten befinden - und sollten entsprechend ihrer Qualifikation bezahlt werden. Doch an der Vergütung der hochqualifizierten Physiotherapeuten hat sich bislang nichts geändert.

     

    Alle drei unterschiedlich qualifizierten Physiotherapeuten, also der praktische Physiotherapeut, der Bachelor-Physiotherapeut und der Master-Physiotherapeut werden im Rahmen der Behandlung am Patienten bei den Krankenkassen komplett gleich abgerechnet. Wer sich die Zusatzkosten und das zeitliche Engagement eines Studiums zumutet, hat zumindest zum heutigen Zeitpunkt keine Aussicht auf entsprechende Entlohnung. Einzig die Option, mit einem Bachelor oder Master in Forschung und Lehre besser Fuß zu fassen, kann aktuell ein Grund sein, um zu studieren. Im Rahmen der Rezeptabrechnung für die Arbeit am Patienten jedoch haben die Hochschul-Titel keinerlei Bedeutung.

    Physios in den Niederlanden: hoch angesehene Fachleute des Gesundheitswesens

    Wirft man einen Blick über die Grenze in die benachbarten Niederlande, stößt man auf Rahmenbedingungen, die dem hohen Ausbildungsstandard der akademisch ausgebildeten Physiotherapeuten Rechnung tragen. Ein grundsätzlicher Unterschied besteht darin, dass Physiotherapeuten in den Niederlanden einen Direktzugang zu Rezepten haben und Diagnose und Therapieplan in ihren Händen liegen. Sie sind hoch angesehene Fachleute des Gesundheitswesens und können entsprechend frei arbeiten. Auch ist die Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen an Kassenpatienten in den Niederlanden deutlich besser, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.

     

    MERKE | Wir gehen unabhängig von den offiziell angesetzten Behandlungszeiten immer von einer Behandlungsdauer von 25 Minuten pro Patient aus und haben daraufhin die Tarife auf 60 Minuten hochgerechnet. Beispiel: Eine KG-Behandlung wird laut der deutschen Vergütungsvereinbarung mit 14,98 Euro für 20 Minuten vergütet. Wir gehen von einer Behandlungszeit von 25 Minuten aus und rechnen wie folgt auf 60 Minuten hoch.

     

    Deutschland (D)

    14,98 Euro : 25 Minuten x 60 Minuten = 35,95 Euro

    Niederlande (NL)

    28,25 Euro : 25 Minuten x 60 Minuten = 67,80 Euro

     
    • Vergleich der Tarife in Deutschland und in den Niederlanden (Auszug)*
    Bezeichnung
    Behandlungszeit
    D
    NL

    Krankengymnastische Behandlung (KG)

    25 min

    60 min

    14,98 Euro

    35,95 Euro

    28,25 Euro

    67,80 Euro

    Krankengymnastik bis zum 18. Lebensjahr (KG bis 18 J.)

    25 min

    60 min

    27,11 Euro

    54,22 Euro

    42,35 Euro

    84,70 Euro

    Manuelle Therapie

    25 min

    60 min

    16,61 Euro

    39,86 Euro

    39,00 Euro

    93,60 Euro

    Lymphdrainage

    25 min

    60 min

    15,44 Euro

    30,88 Euro

    42,35 Euro

    84,70 Euro

     

    * Die Abrechnungssätze für Deutschland sind der Vergütungsvereinbarung gemäß § 125 SGB V entnommen. Als Zeitrahmen gelten offiziell 20 Minuten pro Behandlung. Für die Niederlande gilt die „Bijlage 2, Prestaties en Tarieven Fysiotherapie“. Als Zeitrahmen gelten offiziell 21 1/3 Minuten pro Behandlung.

     

    Die Tabelle zeigt deutlich, wie groß der Unterschied zwischen den deutschen und den niederländischen Abrechnungssätzen mit den Krankenkassen ist.

     

    Besonders bedauerlich ist dieser Umstand, wenn man feststellt, dass die Ausbildung von Physiotherapeuten in Deutschland vergleichbar mit der akademischen Ausbildung der niederländischen Hochschulen ist. Hat beispielsweise ein deutscher Physiotherapeut vor, in den Niederlanden zu arbeiten, erfolgt eine Anerkennung seiner Ausbildung in den allermeisten Fällen.

     

    Denkt man dies weiter, müsste dann im Sinne der Europäisierung die Einstufung der Physiotherapeuten als angesehene Therapeuten mit Direktzugang zu Rezepten - wie in den Niederlanden üblich - nicht ebenfalls logische Folge sein? Zumindest Bachelor und Master müssten alleine aufgrund ihrer Ausbildung in der Sparte akademischer Heilberufe einen Direktzugang haben. Hier hakt es offensichtlich mit der Europäisierung, denn der Widerstand der Politik und der Ärzteschaft gegen den Direktzugang mit Budgetverantwortung ist nach wie vor groß.

     

    FAZIT | Im Vergleich mit den Niederlanden zeigt sich, dass das deutsche Vergütungssystem nicht zeitgemäß, nicht qualitätsorientiert und vor allem in Hinblick auf die hochqualifizierten Leistungen der Therapeuten in keiner Weise angemessen ist.

     

    Ein Paradigmenwechsel kann auch in Deutschland gelingen, denn die Position der Physiotherapeuten hat sich bereits durch die seit 2001 laufende akademische Ausbildung im Gefüge der Heilberufe einschneidend verändert.

     

    Jetzt muss die Politik nachziehen und die Vergütungs- und Abrechnungsstrukturen an die bereits ausgeübte Praxis anpassen. Der Berufsstand des Physiotherapeuten muss von der Abhängigkeit der Ärzte abgekoppelt werden. Der Direktzugang zu Verordnungen und Therapien über die selbst erstellte Diagnose und Rezeptierung ist der einzig logische und fachlich konsequente Weg, der eingeschlagen werden muss, um die Position der Physiotherapeuten an den Platz zu rücken, der ihnen zusteht.

     

    Unüberhörbar ruft die Politik danach, dass die Qualität der angebotenen physiotherapeutischen Leistungen besser werden muss, stellt aber nicht genügend Geld bereit, um die aktiven Physiotherapeuten, die sich durch permanente, zeit- und kostenintensive Weiterbildungen qualifizieren, auch entsprechend der steigenden Qualifikation angemessen zu bezahlen. Das kann langfristig nicht funktionieren.

     

    Es ist an der Zeit, die verknöcherten Strukturen aufzubrechen und gesunde Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen: Physiotherapeuten und Patienten.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Teil 2 der Serie: Mögliche Einkommen für selbstständige Therapeuten und ihre Angestellten pro Jahr (PP 05/2014, Seite 7)
    • Update „Befristete Arbeitsverhältnisse“ (PP 07/2011, Seite 1)
    • Sonderausgabe „Betriebswirtschaftliche Analyse“ unter www.pp.iww.de > Downloads
    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 5 | ID 42566581