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  • · Fachbeitrag · Praxisorganisation

    Was kann ich angestellten Therapeuten zahlen?

    von Dipl.-Volkswirt/Sportwissenschaftler (M. A.) Uwe Schiessel, Uwe Schiessel Consulting, www.USConline.de 

    | Um gute Therapeuten beschäftigen zu können, müssen Sie als Praxisinhaber für Fachkräfte attraktiv sein. Dazu gehört auch, dass Sie ein angemessenes Gehalt zahlen. Doch was ist eigentlich angemessen? Gehälter, die Angestellte attraktiv finden, können Sie als Praxisinhaber unter Umständen in Bedrängnis bringen. Was Sie bei der Gehaltsberechnung berücksichtigen sollten, lesen Sie in diesem Beitrag. |

    Über welches Gehalt sprechen wir überhaupt?

    Im Arbeitsvertrag wird ein Bruttogehalt vereinbart, aus dem sich nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben das Nettogehalt ergibt. Circa 20 Prozent über dem Bruttogehalt liegt das Arbeitgeber-Bruttogehalt, das auch die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers beinhaltet. Da der Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Lohnsteuerklasse hat, kann er nur das Bruttogehalt berücksichtigen.

     

    • Beispiel

    Arbeitgeber-Bruttogehalt inklusive Gehaltsnebenkosten: 2.385 Euro

    Bruttogehalt laut Arbeitsvertrag: 2.000 Euro

    Nettogehalt des Mitarbeiters (je nach Steuerklasse): 1.360 Euro