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  • · Fachbeitrag · Richtgrößenprüfungen

    Beratung vor Regress: Bundesrat stimmt rückwirkender Anwendung zu

    von RA Nico Gottwald, Ratajczak & Partner, Sindelfingen, www.rpmed.de

    | In Ausgabe 9/2012 von AAA berichteten wir, dass der Bundestag am 28. Juni 2012 eine rückwirkende Anwendung des Grundsatzes „Beratung vor Regress“ beschlossen hat. Diese zustimmungsbedürftige Gesetzesänderung des § 106 Abs. 5e SGB V wurde dann dem Bundesrat vorgelegt, der der Gesetzesänderung am 21. September 2012 vollumfänglich zustimmte. |

     

    Wer profitiert von der neuen Regelung?

    Auswirkungen hat die Gesetzänderung auf Richtgrößenprüfungen der letzten Jahre, bei denen die Prüfgremien eine Überschreitung des Richtgrößenvolumens von mehr als 25 Prozent festgestellt und deshalb einen Regress festgesetzt haben. Von der Neuregelung profitieren daher alle Vertragsärzte,

     

    • die gegen den Regressbescheid der Prüfungsstelle Widerspruch eingelegt haben und