22.02.2024 ·
Sonderausgaben aus VE Vollstreckung effektiv · Pfändung · Amtliche Formulare (seit 22.12.22)
Seit dem Inkrafttreten der neuen Zwangsvollstreckungsformulare am 22.12.22 hat der Verordnungsgeber durch wiederholte Änderungsvorschläge für Unsicherheit in der Praxis gesorgt. Letztendlich wurde beschlossen, die Übergangsfristen für die Nutzung der alten Formulare bis zum 31.8.24 zu verlängern, während notwendige inhaltliche Änderungen auf unbestimmte Zeit verschoben wurden. Ab dem 1.9.24 müssen zwingend die offensichtlich fehlerhaften neuen Formulare verwendet werden. Mit der zunehmenden Nutzung dieser neuen Formulare treten allerdings vermehrt Probleme auf, die in dieser Sonderausgabe behandelt werden. Hier erhalten Sie praxisnahe Antworten und Lösungen für die vom Gesetzgeber geschaffenen, zeitraubenden und haftungsträchtigen Herausforderungen.
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05.01.2024 · Fachbeitrag aus Auto Steuern Recht · GmbH
Inhaber, die ihr Autohaus in der Rechtsform GmbH führen, setzen häufig Gewinntantiemen ein, um ihre Gesamtsteuerbelastung zu reduzieren. Durch die Tantieme kommt es nämlich zu einer Gewinnabsaugung auf Ebene der GmbH und zu einer günstigeren Versteuerung auf Ebene des Gesellschafters. Doch über jeder Gewinntantieme schwebt das Damoklesschwert der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Die gilt es zu vermeiden. ASR zeigt, wie das gelingt.
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10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel.
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23.10.2023 · Fachbeitrag aus Versicherungsvermittlung professionell · GmbH
Versicherungsvermittler, die den Vermittlerbetrieb in der Rechtsform
einer GmbH führen, setzen häufig Gewinntantieme ein, um ihre Gesamtsteuerbelastung zu reduzieren. Denn durch die Tantieme kommt es zu einer Gewinnabsaugung auf Ebene der GmbH und einer günstigeren Versteuerung auf Ebene des Vermittlers. Doch über jeder Gewinntantieme schwebt das Damoklesschwert der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Die gilt es zu vermeiden.
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10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel.
Eine aktualisierte Version von September 2023 finden Sie unter der Abruf-Nr. 49740489.
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