· Fachbeitrag · Kinderzahnheilkunde
Kinderzahnmedizin privat abrechnen (8): Frontzahntrauma – wenn jede Minute zählt ...
von Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt
Führt ein Unfall eines Kindes zur vollständigen Avulsion eines bleibenden Frontzahnes, ist schnelles und fachgerechtes Handeln gefragt. Im Mittelpunkt steht der langfristige Erhalt des Zahnes. Ist eine Reimplantation möglich, muss der Zahn in der Regel für einen bestimmten Zeitraum stabilisiert werden. Die Schienung ist damit wesentlicher Bestandteil der traumatischen Versorgung. Abrechnungstechnisch stellt die Behandlung Praxen jedoch immer wieder vor Fragen: Wie wird die Reimplantation eines ausgeschlagenen Zahnes berechnet? Welche Gebührenpositionen kommen für die anschließende Schienung infrage? Welche Begleitleistungen können berechnet werden?
Gegenstand dieses Beitrags ist nicht der anerkannte Schulunfall ...
Eine Besonderheit darf dabei keinesfalls übersehen werden: Handelt es sich um einen anerkannten Schul- oder Kindergartenunfall, erfolgt die Behandlung zulasten des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Für die Abrechnung gelten dann die besonderen Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV); zahnärztliche Leistungen werden grundsätzlich auf Grundlage des BEMA vergütet. Die ansonsten möglicherweise naheliegende Privatabrechnung nach GOZ beim privat versicherten Kind tritt damit in den Hintergrund.
... sondern der Unfall eines privat versicherten Kindes in der Freizeit!
Die folgenden Ausführungen zeigen anhand der Versorgung eines traumatisch verlorenen Frontzahnes, wie die Reimplantation und die Schienentherapie privat berechnet werden können. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es sich um ein privat versichertes Kind handelt, dass das Trauma in der Freizeit erlitten hat.
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