· Nachricht · Apothekervergütung
Notdienstpauschale für das II. Quartal 2026 auf 566,85 Euro festgesetzt
Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) – für Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der DAV aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 566,85 Euro für das II. Quartal 2026 festgesetzt. 16.512 Apotheken leisteten 73.035 Notdienste.
Im Vergleich zum Vorquartal I/2026 sank die Notdienstpauschale von 571,46 Euro um 4,61 Euro (- 0,81 Prozent). Im zweiten II. 2026 wurden 197.629.022 Rx-Packungen abgesetzt und dem NNF gemeldet. Die Packungsabgabemenge sank damit um 1,61 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (I/2026) und stieg um 0,94 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahrs (II/2025).
Quelle
- NNF