· Fachbeitrag · Privatliquidation
Nicht-EU-Touristen ohne Versicherungsnachweis: Ist Kreditkartenzahlung zulässig?
beantwortet von RA, FA ArbR, FA MedR Marc Rumpenhorst, klostermann-rae.de
FRAGE: „Wir sind eine Universitätsklinik mit Notfallzentrum. Dorthin kommen u. a. auch viele Touristen aus dem Ausland, die ambulant behandelt werden. Wir sind auch immer wieder mit Patienten ohne gültigen Versicherungsnachweis konfrontiert. Bislang schicken wir diesen Patienten nach der Behandlung eine Rechnung gemäß den Vorgaben der GOÄ. Leider ist dabei unser Ausfallrisiko sehr hoch (Anschrift nicht korrekt eingetragen / nicht lesbar, keine Reaktion auf die Rechnung usw…). Ist es rechtlich zulässig, von Patienten ohne Versicherungsnachweis bzw. von Nicht-EU-Patienten die Hochschulambulanz-(HSA-)Pauschale direkt bei der Behandlung per Kreditkartenzahlung zu fordern? In diesem Fall würden wir nicht nach GOÄ abrechnen (das können wir vom Ablauf her nicht gewährleisten), sondern der Patient würde eine Rechnung über die HSA-Pauschale erhalten.“
Antwort: In dem von Ihnen beschriebenen Fall dürfte der praktische Anwendungsbereich für die Vereinbarung einer Kreditkartenzahlung sehr eng sein.
Krankenversicherungspflicht gilt auch für Urlaubstouristen
In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht, auch für Besucher aus dem Ausland bei nur vorübergehenden, kurzen Aufenthalten, beispielsweise für Urlaubstouristen. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen und Krankenhausbehandlungen differieren nach EU-Recht, bilateralen Abkommen oder eben keinen zugrunde liegenden internationalen Bestimmungen.
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