24.06.2026 · Fachbeitrag aus Erbfolgebesteuerung · Der praktische Fall
§ 97 Abs. 1a BewG enthält Vorgaben zur Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen einer Personengesellschaft. Danach wird der gemeine Wert des Gesamthandsvermögens durch Vorwegzurechnung der Kapitalkonten, Verteilung des restlichen Betriebsvermögens nach dem maßgebenden Gewinnverteilungsschlüssel und Zurechnung der aktiven Wirtschaftsgüter und Schulden des SBV ermittelt. Was hier im Detail zu beachten ist, wird nachfolgend unter Berücksichtigung der ...
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24.06.2026 · Fachbeitrag aus Erbfolgebesteuerung · Gestaltungsmissbrauch
Verträge zwischen nahen Angehörigen unterliegen naturgemäß einer besonders kritischen Überprüfung durch die Finanzverwaltung, da es bei den Vertragsparteien i. d. R. an einem Interessenwiderstreit fehlt. Dies betrifft nicht nur die Frage, ob die getroffenen Vereinbarungen einem Fremdvergleich standhalten, sondern auch, ob ihrer steuerlichen Anerkennung eventuell ein Gestaltungsmissbrauch entgegensteht. Nachfolgend wird ein kompakter Überblick gegeben, wie sich die Finanzrichter zum ...
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24.06.2026 · Fachbeitrag aus Erbfolgebesteuerung · Vermögensnachfolge
Im ersten Teil dieser kleinen Beitragsserie (ErbBstg 26, 160 ff.) hatten wir bereits klargestellt, dass eine erfolgreiche Nachfolgeplanung regelmäßig eine interdisziplinäre Beratung erfordert. Nur durch die enge Verzahnung von gesellschaftsrechtlicher und erbschaftsteuerlicher Expertise lassen sich hier tragfähige Lösungen entwickeln. In Teil 2 stehen nun ertragsteuerliche Fallstricke und wichtige Gestaltungsaspekte in diesem Bereich besonders im Fokus. Neben der Bedeutung des ...
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24.06.2026 · Fachbeitrag aus Erbfolgebesteuerung · Rückforderungsrechte
Die Sicherung von Rückforderungsrechten durch Rückauflassungsvormerkungen ist ein gängiges Mittel, um den Schenker vor ungewollten Verfügungen hinsichtlich der verschenkten Immobilie zu schützen. Der Fall vor dem OLG Schleswig-Holstein (19.5.26, 2x W 68/25) verdeutlicht jedoch, wie schwierig es ist, die Löschung einer solchen Vormerkung nach dem Tod des Berechtigten zu erreichen, wenn keine klaren vertraglichen Regelungen zur Vererblichkeit oder Befristung getroffen wurden.
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