· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Nach BFH-Urteil: „Wohn-Riester“ ist jetzt auch für umgewidmete Darlehen nutzbar
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Riester-Verträge können bis zum Beginn der Auszahlungsphase auch für die Anschaffung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens verwendet werden. Unklar war bisher, ob eine „wohnungswirtschaftliche Verwendung“ auch vorliegt, wenn mit dem Darlehen die Anschaffung einer später nicht mehr selbst genutzten Wohnung finanziert wurde und der Erlös aus dem Verkauf dieser Wohnung unter Umwidmung des Darlehens zur Anschaffung der nun selbst genutzten Wohnung verwendet worden ist. Diese Streitfrage hat der BFH jetzt geklärt. |
Um diese Anwendungsfälle geht es
Ein Musterfall macht Thema und Problematik für Sie verständlicher: M hat 1987 ein Eigenheim erworben und dafür ein Darlehen aufgenommen. 2011 hat der das Objekt verkauft und mit dem Erlös ein neues selbst genutztes Eigenheim erworben. Das ursprünglich 1987 aufgenommene Darlehen lief weiter und wurde mehrfach umgeschuldet.
2021 hat M bei der ZfA nach §§ 92a, 92b EStG beantragt, dass der Riester-Vertrag für die Ablösung des 1987 aufgenommenen und mehrfach umgeschuldeten Darlehens verwendet wird. Die ZfA hat das abgelehnt. Eine wohnungswirtschaftliche Verwendung sei nicht mehr gegeben, wenn mit dem abzulösenden Darlehen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer inzwischen nicht mehr selbst genutzten Wohnung finanziert wurden und die nunmehr genutzte Wohnung lediglich „im Sinne eines Pfandtauschs“ als Sicherheit für das abzulösende Darlehen dient. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg. M zog den Fall bis zum BFH.
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