· Fachbeitrag · Rentenbesteuerung
Rentenzuschlag bei Erwerbsminderungsrenten: Das sollten Bezieher zur Besteuerung wissen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Seit Juli 2024 wird an etwa drei Mio. Bundesbürger in zwei Schritten ein Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente gezahlt. Weil dieser Zuschlag nicht nur in den Rentendaten enthalten ist, die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden, sondern auch auf den Rentenbezugsmitteilungen ausgewiesen wird, fragen sich mehrere SSP-Leser, ob und wenn ja wie der Zuschlag der Besteuerung unterliegt. SSP klärt auf. |
Die Basics zum Rentenzuschlag
Die Regelungen für die Berechnung einer Erwerbsminderungsrente sind in der Vergangenheit immer wieder angepasst worden. Deutliche Verbesserungen gab es insbesondere ab Juli 2014 und Januar 2019. Von diesen haben damals jedoch nur Neurentner profitiert. Menschen, die zu diesen Zeitpunkten bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, gingen leer aus.
Das Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz 2024
Deswgen hat der Gesetzgeber mit dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz nachgebessert. Seit Juli 2024 wird ein Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente gezahlt (§ 307j SGB VI). Ihn erhalten alle Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen hat und die am Stichtag 30.06.2024 Anspruch hatten auf
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