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22.07.2025 · Nachricht aus Familienrecht kompakt · Elterngeld

Arbeitslos ist nicht gleich schwangerschaftsbedingt erkrankt

Einer schwangeren Frau steht höheres Elterngeld nur zu, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung, nicht aber, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte (BSG 9.2.23, B 10 EG 1/22 R, Abruf-Nr. 234380 ). > lesen