17.06.2026 · Nachricht aus Verkehrsrecht aktuell · Kindersitze
Es sei allgemein bekannt, dass Kindersitze nach einem Unfallereignis auch bei nur geringen Differenzgeschwindigkeiten nicht mehr zumutbar für den Schutz von engsten Familienangehörigen sind, entschied das AG Köln in Übereinstimmung mit vielen anderen Gerichten (263 C 63/25, Abruf-Nr. 254288 , eingesandt von RA Jürgen Frese, Heinsberg).
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