14.04.2026 · Urteilsbesprechung aus Versicherung und Recht kompakt · Hausratversicherung
Ein Leitungswasserschaden und ein Rückstauschaden beziehen sich nach den AVB des VR auf zwei unterschiedliche Dinge, die jeweils die Art des Wasseraustritts betreffen, nicht aber die Art des Wassers. Für die Einstandsverpflichtung des VR kommt es nicht darauf an, welche Art und Qualität das Wasser in dem entzwei gegangenen Entwässerungsrohr entsprach, wenn die Eintrittsursache kein „Rückstau“, sondern ein versicherter Leitungswasserrohrschaden war. So entschied es das OLG Brandenburg.
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01.04.2026 · Fachbeitrag aus Versicherung und Recht kompakt · Gebäudeversicherung
Muss ein VR für die Beschädigung eines Gebäudes Ersatz leisten, ist Streit vorprogrammiert. Dabei ist als Ersatz nicht (nur) der Betrag geschuldet, der für die Wiederherstellung des alten vor dem schädigenden Ereignis bestehenden, jetzt aber technisch im Wege einer Reparatur nicht mehr zulässigerweise herstellbaren Zustands aufzuwenden wäre. Ebenso wenig ist von vornherein lediglich der Zeitwert der beschädigten Sache zu ersetzen. Der Beitrag erläutert den Umfang der Ersatzpflicht ...
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14.04.2026 · Urteilsbesprechung aus Versicherung und Recht kompakt · Fondsgebundene Rentenversicherung
Der BGH hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (sog. Riester-Rente), die den VR zur Herabsetzung des im Versicherungsschein genannten Rentenfaktors und dadurch der bei Rentenbeginn zu zahlenden monatlichen Rente berechtigt, ohne ihn zugleich im Fall einer nachträglichen Verbesserung der Umstände zu deren Wiederheraufsetzung zu verpflichten, wegen Verstoßes gegen ...
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08.04.2026 · Fachbeitrag aus Versicherung und Recht kompakt · Private Unfallversicherung
Es ist grundsätzlich Sache des – ordnungsgemäß hierüber informierten – VN, für die Beibringung einer fristgerechten ärztlichen Invaliditätsfeststellung Sorge zu tragen. Der VR, der sich unter diesen Umständen auf das Fehlen einer fristgerechten Invaliditätsfeststellung beruft, handelt nicht schon deshalb treuwidrig, weil Ärzte – nur – gegenüber dem VN geäußert haben sollen, dass sie eine solche Bescheinigung nur auf Anforderung des Gerichts oder des VR erteilen werden.
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