11.02.2025 · Fachbeitrag aus StiftungsBrief · Vereinsführung
Seit dem 01.01.2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro in der Stunde. Nehmen Sie die Erhöhung zum Anlass, um sich mit dem Thema „Mindestlohn im Verein“ auseinanderzusetzen. Denn hier lauern für Verein und Vorstand durchaus Haftungsrisiken. Im Beitrag zeigen wir Ihnen, was es zu beachten gilt.
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19.12.2024 · Nachricht aus Anwalt und Kanzlei · Befangenheit
Ein Richter darf im laufenden Verfahren deutlich werden und Klartext reden, aber keine unsachliche Kritik üben. Er darf also nicht einen Befangenheitsantrag schlicht als unfair und unvernünftig abtun und kundgeben, dass der Anwalt bekanntlich viele solcher Anträge stellt (OLG Stuttgart 2.10.24, 13 W 20/24, Abruf-Nr. 246288 ).
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