· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Betriebliche genutzte Räume: Diese Änderungen von § 8 EStDV müssen Sie kennen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Wird ein Raum betrieblich genutzt, stellt er Betriebsvermögen dar. Eine Ausnahme gilt, wenn die Grenzen des § 8 EStDV eingehalten werden. Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen hat zum 01.01. 2026 zwei wichtige Änderungen gebracht. SSP stellt sie Ihnen vor.
Betrieblich genutzte Räume zählen zum Betriebsvermögen
Nutzen Sie einen Raum für betriebliche Zwecke, zählt der zu Ihrem Betriebsvermögen (R 4.2 Abs. 7 EStR). Dieser Grundsatz gilt nicht nur für betrieblich genutzte Räume außerhalb Ihrer Wohnung, sondern auch dann, wenn Sie innerhalb Ihrer Wohnung Räume nahezu ausschließlich betrieblich nutzen.
Beispiel |
| Ein Versicherungsvertreter betreibt seine Agentur in seinem privaten Einfamilienhaus und nutzt dafür zwei im Erdgeschoss belegene ehemalige Kinderzimmer. Ein Raum dient einer angestellten Bürokraft als Arbeitsplatz, ein weiterer dem Vertreter. Die Räume sind nur über den privaten Hausflur zu erreichen, wobei sich an der Haustür eine separate Klingel befindet.
Lösung: Es handelt sich um Betriebsräume und damit um Betriebsvermögen. |
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