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  • 08.07.2020 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    Kosten für Verteidigung des heranwachsenden Kindes abziehbar?

    | Sind Kosten für die Strafverteidigung eines heranwachsenden Kindes nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Hessen hat den Abzug in der Vorinstanz verneint. |

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