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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Arbeitgeberzuschuss für Fahrten zur Arbeit mit dem ÖPNV: BMF präzisiert die Spielregeln

    | Seit dem 01.01.2019 sind Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden, genauso wieder steuerfrei wie Zuschüsse zum Jobticket. Doch damit nicht genug: Der Gesetzgeber bezuschusst sogar die Privatnutzung. Das BMF hat die Spielregeln des neuen § 3 Nr. 15 EStG jetzt präzisiert, damit Arbeitgeber und -nehmer Rechtssicherheit bei der Anwendung haben. |

    Der Hintergrund der Neuregelung in § 3 Nr. 15 EStG

    Der Gesetzgeber verfolgt mit der Begünstigung das Ziel, Mitarbeiter verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu veranlassen. Die Steuerfreiheit der Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 15 EStG setzt voraus, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (keine Gehaltsumwandlung). Begünstigt sind sowohl Bar- als auch Sachzuwendungen. Sie betreffen

    • Fahrten im Personenfernverkehr. Das sind Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (inkl. Fahrten zu einem Sammelpunkt oder einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet) und
         

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