09.03.2023 · Nachricht · Umsatzsteuer
Wohncontainer-Vermietung an Erntehelfer: Sieben oder 19 Prozent?
| Bei der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Der BFH hat jetzt klargestellt, dass das auch für die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer gilt. Maßgebliches Kriterium für die Beurteilung der Umsatzsteuerpflicht ist allein die Kurzfristigkeit der Vermietung. |
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