· Fachbeitrag · Immobilienbesteuerung
Leben und arbeiten im Mobilheim: So werden Tiny Houses steuerlich behandelt
Angesichts steigender Kosten für bezahlbaren Wohnraum gewinnen alternative Wohnformen an Bedeutung. Ein Trend, der sich fest etabliert hat, ist das „Tiny House“. Ob als kostengünstiges Eigenheim, mobiles Home-Office oder attraktives Renditeobjekt – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Doch die steuerliche Einordnung ist komplex. Sie hängt maßgeblich von der baulichen Beschaffenheit und der konkreten Nutzung ab. SSP erläutert, wie Sie Tiny Houses rechtssicher einordnen und welche steuerlichen Fallstricke zu beachten sind.
Definition: Was ist ein „Tiny House“?
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff „Tiny House“ primär das „Tiny House on Wheels“ verstanden.
Diese mobilen Wohneinheiten grenzen sich deutlich von stationären Mikro-, Mini- oder Kleinhäusern ab, da sie konstruktionsbedingt nicht fest mit dem Erdboden verbunden sind. Meist auf einem Trailer aufgebaut, lassen sich diese Objekte mittels Pkw oder SUV jederzeit versetzen. Aufgrund der zulässigen Gesamtlast der Trailer beschränkt sich die Wohnfläche dabei typischerweise auf kompakte 15 bis 20 m2.
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