Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 30.06.2026 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Wann sind Tanzschulen nach § 4 Nr. 21 UStG steuerbefreit?

    Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (FinMin) hat zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG für Tanzschulen Stellung genommen. Die Verfügung betrifft sowohl vergangene als auch künftige Veranlagungszeiträume und unterschiedliche Tanzkurse.