30.06.2026 · Nachricht · Umsatzsteuer
Wann sind Tanzschulen nach § 4 Nr. 21 UStG steuerbefreit?
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (FinMin) hat zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG für Tanzschulen Stellung genommen. Die Verfügung betrifft sowohl vergangene als auch künftige Veranlagungszeiträume und unterschiedliche Tanzkurse.
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