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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer: Das sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2021

    von Steuerberaterin/Landwirtschaftliche Buchstelle Beate Trinks, Eisenhüttenstadt, www.txt.de

    | „Same procedure as every year“: Auch für das Jahr 2021 hat der Gesetzgeber in der Umsatzsteuer wieder an zahlreichen Stellschrauben gedreht. SSP fasst die Änderungen mit der größten Breitenwirkung zusammen. |

    Steuersätze sind wieder raufgegangen

    Wie erwartet sind die Steuersätze wieder auf sieben Prozent bzw. 19 Prozent. gestiegen. Im Gastrobereich gilt die Steuersatzermäßigung auf sieben Prozent noch bis zum 30.06.2021 fort. Das BMF hatte in seinem Anwendungsschreiben zur Einführung der Steuersatzermäßigung zum 01.07.2020 bereits auf den Übergang zur Regelbesteuerung vorbereitet. Am 04.11.2020 hat das BMF noch einmal nachgelegt (BMF, Schreiben vom 04.11.2020, Az. III C 2 ‒ S 7030/20/10009 :016, 2020/1074476, Abruf-Nr. 218832).

    Neue Steuerbefreiungen

    Wie so oft sind die Steuerbefreiungen im gesundheitlichen und sozialen Bereich angepasst worden. Neu ist vor allem die Steuerbefreiung für Sanitäts- und Rettungsdienste auf Großveranstaltungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG. Damit hat der Gesetzgeber die BFH-Rechtsprechung umgesetzt (BFH, Urteil vom 02.08.2018, Az. V R 37/17, Abruf-Nr. 207022). Zudem ist die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG auf Einrichtungen ausgeweitet worden, die nicht selbst Pflegeleistungen erbringen, jedoch Umsätze erzielen, die damit eng verbunden sind (z. B. Leistungen im Bereich Hausnotruf).

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