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  • · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Neue Lohnsteuernachschau: Ist eine Selbstanzeige möglich?

    | Seit 30. Juni 2013 darf ein Lohnsteuerprüfer des Finanzamts unangekündigt vor der Tür eines Unternehmers stehen und von ihm verlangen, Lohnunterlagen herauszugeben. In diesem Moment ist es dann auch für eine strafbefreiende Selbstanzeige des Unternehmers zu spät. Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung auf Nachfrage des Abgeordneten Richard Pitterle von der Partei Die Linke. |

     

    Die Bundesregierung stützt sich dabei auf § 371 Abs. 2 Nummer 1c AO. Er schließt die strafbefreiende Selbstanzeige unter anderem dann aus, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung erschienen ist (BT-Drucks. 17/14821, Seite 19).

     

    PRAXISHINWEIS | Unternehmer sollten sich vom Prüfer, bei dessen Erscheinen schriftlich mitteilen lassen, was der Grund für seinen Besuch ist. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist dann für die Jahre und Rechtsgebiete denkbar, die von der konkreten Lohnsteuernachschau nicht betroffen sind.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 4 | ID 42414421

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