· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Schwester-GmbH: Durch geschickte Darlehensgestaltung Verlustvorträge nutzen
Bei Schwester-Kapitalgesellschaften laufen die Geschäfte nicht immer gleich gut. Erzielt eine Gesellschaft Verluste und die andere Gewinne, stellt sich schnell die Frage, wie die Verluste steuerlich genutzt werden können. Benötigt die gewinnbringende Gesellschaft für Investitionen Kapital, kann aus einer Darlehensgewährung bei geschickter Gestaltung Potenzial zur Verlustverrechnung gewonnen werden. SSP zeigt anhand eines Praxisfalls, wie das konkret geht.
Der Fall aus der Praxis
A verfügt über hohes Privatvermögen. Zudem ist er Alleingesellschafter von zwei Kapitalgesellschaften. Bei der Gewinn-GmbH 1 laufen die Geschäfte gut – sie erzielt hohe Gewinne. Allerdings benötigt sie für den Ausbau der Produktion frisches Kapital in Höhe von einer Mio. Euro. Bei der Verlust-GmbH 2 sieht es dagegen nicht so gut aus. Die GmbH steht zwar nicht kurz vor der Insolvenz, aber es haben sich in den vergangenen Jahren hohe Verlustvorträge angesammelt. A fragt sich, wie er diese Verluste steuerlich nutzen kann. Eine Verschmelzung kommt für A nicht infrage, weil er die Gesellschaften weiterhin voneinander getrennt halten möchte.

Wichtig — Bestehen Verlustvorträge, spielt das möglichst schnelle Ausnutzen dieses „Kapitals“ eine entscheidende Rolle. Zwar werden die Verluste Jahr für Jahr vorgetragen und können auch in zehn Jahren noch mit Gewinnen verrechnet werden. Doch was ist der Verlust dann noch wert? Einerseits sinkt der wahre Wert des Verlusts durch die Inflation, andererseits steht das in dem Verlust gebundene Kapital in Form einer Steuerermäßigung nicht für betriebliche Investitionen zur Verfügung.
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