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  • 26.06.2019 · Nachricht · Steuererklärung

    § 7g EStG: Anschaffungskosten nachträglich minderbar?

    | Haben Sie Ihre Steuererklärung schon abgegeben und wollen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern, für die Sie einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG geltend gemacht haben? Dann geht das nach Auffassung des FG Mecklenburg-Vorpommern nur im Rahmen einer Bilanzänderung. Ob die Trauben aber wirklich so hoch hängen, wird letztlich der BFH klären. |

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