08.01.2013 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Geldwerter Vorteil für private Fahrradnutzung
Handeln Sie mit Fahrrädern und stellen diese auch Mitarbeitern zur Privatnutzung zur Verfügung, muss ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Einzelheiten regelt ein aktueller Erlass aus der Finanzverwaltung.
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