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  • 08.01.2013 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Geldwerter Vorteil für private Fahrradnutzung

    Handeln Sie mit Fahrrädern und stellen diese auch Mitarbeitern zur Privatnutzung zur Verfügung, muss ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Einzelheiten regelt ein aktueller Erlass aus der Finanzverwaltung.