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  • · Fachbeitrag · Familienverträge

    Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer-Ehegatte: Arbeitslohn oder Entnahme?

    | Vor allem in kleinen Betrieben ist es Usus, dass der Ehegatte des Betriebsinhabers mitarbeitet. Verfügt der Arbeitgeber-Ehegatte innerhalb des Betriebs über mehrere Pkw, wird typischerweise eines der Fahrzeuge nicht nur betrieblich, sondern vom angestellten Arbeitnehmer-Ehegatten auch privat genutzt. In dieser Konstellation stellt sich eine berechtigte Frage: Ist die private Mitbenutzung beim Arbeitgeber-Ehegatten als Privatentnahme zu behandeln oder handelt es sich um einen als Arbeitslohn anzusetzenden Sachbezug für den Arbeitnehmer-Ehegatten? |

    Wenn es sich um eine Privatentnahme handelt

    Ist die private Mitbenutzung des dem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw durch den Arbeitgeber-Ehegatten als Privatentnahme einzuordnen (§ 4 Abs. 1 S. 2 EStG), richtet sich die Bewertung der Gewinn erhöhenden Entnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Der Umfang der betrieblichen Nutzung des Pkw entscheidet, wie hoch die Privatentnahme ausfällt:

     

    • Betriebliche Nutzung > 50 Prozent: Als Privatentnahme ist für jeden Monat ein Prozent des inländischen Bruttolistenneupreises zuzüglich der Kosten für werkseits eingebaute Sonderausstattung anzusetzen.