· Fachbeitrag · Liquiditätssicherung
Der IAB in der Existenzgründung: So vermeiden Sie Gewerbesteuerbelastungen
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein zentrales Instrument der steuerlichen Investitionsförderung, das Existenzgründer gern vor der Betriebseröffnung zur Liquiditätssicherung nutzen. Gewerbesteuerlich entsteht dabei jedoch ein Problem: Die Bildung des IAB vor Beginn der Gewerbesteuerpflicht mindert den Gewerbeertrag nicht, seine spätere Hinzurechnung erhöht ihn jedoch. Eine Billigkeitsregelung verhindert diese Mehrbelastung – allerdings nur auf Antrag.
Der Investitionsabzugsbetrag in der Betriebseröffnung
Nach § 7g Abs. 1 EStG können Sie für die künftige Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einen IAB bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilden, höchstens jedoch 200.000 Euro. Voraussetzung ist insbesondere, dass das Wirtschaftsgut nach der Anschaffung bis zum Ende des folgenden Wirtschaftsjahres ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt oder vermietet wird.
Für die Bildung eines IAB ist keine Voraussetzung, dass Sie Ihren Betrieb bereits eröffnet haben. Sie können den IAB auch während der Eröffnungsphase in Anspruch nehmen (BMF, Schreiben vom 15.06.2022, Az. IV C 6 – S 2139-b/21/10001 :001, Rz. 2 und 3, Abruf-Nr. 229836). Der Effekt: Es entsteht bereits vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit ein Verlust, den das Finanzamt bei der Einkommensteuer mit anderen positiven Einkünften verrechnet.
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