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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Unter der IAB-Gewinngrenze bleiben und mit dem Abzugsbetrag Steuern gestalten

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Unternehmer ihre Steuerbelastung aktiv beeinflussen. Sie können Gewinn und damit Steuern reduzieren, ohne eine Ausgabe getätigt zu haben, und später angeschaffte Wirtschaftsgüter auch noch schneller abschreiben. Eine Voraussetzung für die Nutzung des IAB ist, dass der Gewinn des Unternehmens 200.000 Euro nicht überschreitet. Aber wie errechnet sich der für den IAB relevante Gewinn? Dazu hat sich jüngst der BFH geäußert.

    Darum geht es bei dem IAB

    Über § 7g Abs. 1 EStG können Sie bereits heute für die künftige Anschaffung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die Sie mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres vermieten oder in einem inländischen Betrieb ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich nutzen, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd abziehen. In der Praxis handelt es sich typischerweise um nahezu ausschließlich betrieblich genutzte Pkw, Fahrzeuge und Maschinen. Durch den IAB ist es also möglich, bereits heute Ihren Gewinn pauschal um 50 Prozent der künftig erwarteten Anschaffungskosten zu reduzieren.

     

    Beispiel 1

    Ein lediger Freiberufler hat 2025 110.000 Euro Gewinn erzielt. Sein zu versteuerndes Einkommen beträgt nach Abzug der Sonderausgaben 100.000 Euro.

     

    Lösung: Der Freiberufler muss für 2025 31.088 Euro Einkommensteuern zahlen.

     

    Abwandlung: Der Freiberufler bildet 2025 einen IAB über 30.000 Euro, weil er demnächst für 70.000 Euro einen Pkw kaufen möchte, der nur betrieblich genutzt wird.

     

    Lösung: Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich auf 70.000 Euro, die Einkommensteuer sinkt auf 18.488 Euro. Dadurch spart er 12.600 Euro Steuern.