· Fachbeitrag · GmbH
GmbH-Finanzierung: Gesellschafter-Darlehen verzinsen oder nicht?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Vor allem kleinere GmbHs erhalten von ihren Gesellschaftern oft Darlehen. In der Praxis stellt sich dann die Frage, ob das Darlehen besser verzinslich gewährt oder unverzinslich überlassen wird. Davon zeugt auch eine Anfrage eines SSP-Lesers. Lernen Sie am konkreten Praxisfall beide Rechtsfolgen kennen und erfahren Sie, ob sich eine Verzinsung rechnet. |
Die Ausgangssituation
A ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH ist. Die GmbH erzielt einen Gewinn in Höhe von jährlich 100.000 Euro und ist in einer Gemeinde mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 Prozent ansässig. A selbst ist alleinstehend und konfessionslos. Sein Einkommen unterliegt dem linearen Steuersatz von 42 Prozent zzgl. 5,5 Prozent Soli.
Weil „seine“ GmbH Kapital für eine betriebliche Investition benötigt, möchte A ihr ein Darlehen über 100.000 Euro gewähren. Dabei stellt er sich folgende Frage: Sollte er das Darlehen unverzinslich gewähren und später den ersparten Zins an sich ausschütten oder führt für ihn die Vereinbarung eines fremdüblichen Zinssatzes von jährlich drei Prozent zu einem besseren Ergebnis? Den Sparer-Pauschbetrag hat A bereits für andere Kapitalerträge verbraucht.
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