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  • 27.08.2021 · Nachricht · Gewinnermittlung

    Neue Rechenregeln zu Umsatzgrenzen bei Buchführungspflicht

    Im „Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer“ ist die Methode für die Berechnung der Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht nach § 141 AO an die Methode zur Berechnung der Grenze für die Ist-Besteuerung (§ 19 Abs. 3 S. 1 UStG) angepasst worden. Das BMF hat jetzt die Details geklärt.