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  • 25.02.2020 · Nachricht · Einkommensteuer

    Tagesbetreuung von Kindern nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei

    | Bezüge, die Sie von öffentlichen Stellen erhalten, wenn Sie Kinder im Rahmen der Tagespflege betreuen, sind nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Zu diesem Ergebnis ist das FG Münster gekommen. |

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