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  • · Fachbeitrag · Dienstwagen

    Fahrzeugüberlassung an Angehörige: Wann Vorsteuerabzug gefährdet ist und vGA droht

    von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover

    Die Überlassung eines Fahrzeugs an nahe Angehörige kann im Unternehmen unschöne steuerliche Folgen haben. Entscheidend ist, ob die Nutzung aus dem Arbeits- oder aus dem Gesellschaftsverhältnis erfolgt. Die Details wird der BFH in zwei Musterprozessen klären.

     

    FG Köln: Kein Vorsteuerabzug bei Kfz-Überlassung an Tochter des GGf

    Eine GmbH hatte ein Fahrzeug angeschafft und es der Tochter des Gesellschafter-Geschäftsführers zur privaten Nutzung überlassen. Die Betriebsprüfung sah darin kein fremdübliches Arbeitsverhältnis, weil die GmbH einem fremden Dritten keinen Dienstwagen überlassen hätte. Sie versagte deshalb den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung.

     

    Das FG Köln sah das genauso. Nach Auffassung des Gerichts war die Überlassung des Fahrzeugs nicht durch ein normales Anstellungsverhältnis, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Somit betraf die unentgeltliche Überlassung den nicht unternehmerischen Bereich der GmbH – und es fehlte die Grundlage für den Vorsteuerabzug (FG Köln, Urteil vom 20.04.2026, Az. 10 K 2387/21, Abruf-Nr. 255863).