28.08.2019 · Nachricht · Betriebsausgaben
Tagesmutter kann nur ein Abzugsmodell nutzen
Eine selbstständig tätige Tagesmutter kann ihre Betriebsausgaben entweder über die Betriebsausgabenpauschale oder über einzeln nachgewiesene Kosten geltend machen. Eine Kombination beider Modelle ist unzulässig. Das hat das FG Baden-Württemberg klargestellt.
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