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  • 28.08.2019 · Nachricht · Betriebsausgaben

    Tagesmutter kann nur ein Abzugsmodell nutzen

    Eine selbstständig tätige Tagesmutter kann ihre Betriebsausgaben entweder über die Betriebsausgabenpauschale oder über einzeln nachgewiesene Kosten geltend machen. Eine Kombination beider Modelle ist unzulässig. Das hat das FG Baden-Württemberg klargestellt.