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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Investitionsabzugsbetrag: Auf Wegfall mit höherer Gewerbesteuerrückstellung reagieren

    | Haben Sie im Jahr 2007 einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG für geplante Investitionen von Ihrem Gewinn abgezogen, drohen mit Abgabe der Steuererklärung für 2011 Rückfragen des Finanzamts und daraus folgend sogar die rückwirkende Erhöhung des Gewinns 2007. Doch es gibt einen Ausweg, die Steuerrückzahlungen für 2007 zu reduzieren. |

     

    Steuerfalle „betriebliche Nutzung“ des Gegenstands

    Die Steuerfalle besteht in der betrieblichen Nutzung des Gegenstands, für den Sie im Jahr 2007 den Investitionsabzugsbetrag abgezogen haben. Diesen müssen Sie nämlich im Jahr des Kaufs und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt haben (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2b EStG). Die 90-Prozent-Hürde wird in der Praxis vor allem bei betrieblichen Fahrzeugen zum Stolperstein. Haben Sie kein Fahrtenbuch geführt, unterstellt das Finanzamt nämlich eine mehr als zehnprozentige - nichtbetriebliche - Nutzung und versagt rückwirkend den Abzug des Investitionsabzugsbetrags.

     

    Gewerbesteuerrückstellung im Jahr des Investitionsabzugs erhöhen

    Haben Sie die 90-Prozent-Hürde gerissen, können Sie die Steuererhöhung aus der Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags im Jahr 2007 mildern, wenn Sie bilanzieren. Unsere Empfehlung lautet hier: Beantragen Sie, die Gewerbesteuerrückstellung 2007 zu erhöhen.

    • Beispiel

    Sie haben 2007 für den geplanten Kauf eines Pkw einen Investitionsabzugsbetrag von 24.000 Euro geltend gemacht. Den Pkw haben Sie 2010 gekauft. Wegen Nichtbeachtung der 90-prozentigen betrieblichen Nutzung im Jahr 2011 versagt das Finanzamt rückwirkend den Abzug für 2007.

    So rechnen Sie

    So rechnet das Finanzamt

    Gewinn 2007 bisher

    50.000 Euro

    50.000 Euro

    Auflösung Investitionsabzugsbetrag

    + 24.000 Euro

    + 24.000 Euro

    Gewerbesteuerrückstellung(Annahme Hebesatz 490 %)

    ./. 4.800 Euro

    0 Euro

    Gewinn 2007 neu

    69.200 Euro

    74.000 Euro

     

    Wichtig | Das FG Baden-Württemberg hat eine Erhöhung der Gewerbesteuerrückstellung zwar abgelehnt (Urteil vom 27.3.2012, Az. 3 V 279/12; Abruf-Nr. 121440). Beim BFH ist aber Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden (Az. I B 56/12). Legen Sie Einspruch gegen die Nichtanerkennung der neuen Gewerbesteuerrückstellung ein und beantragen Sie Ruhen Ihres Verfahrens. Eine höhere Rückstellung ist aber nur noch für das Jahr 2007 sinnvoll. Denn ab 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 18 | ID 33639250

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