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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben


    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Arbeitsnachweise führen


    | Bei steuersparenden Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten ist das Finanzamt seit jeher misstrauisch. Insbesondere, wenn der im Betrieb angestellte Ehegatte hauptsächlich von zu Hause aus arbeitet, erwartet das Finanzamt Stundennachweise, wie lange der Ehegatte mit welchen Themen an welchen Tagen beschäftigt war. Ohne diese Aufzeichnungen kann das Finanzamt das Arbeitsverhältnis als steuerlich unwirksam einstufen und den Betriebsausgabenabzug für die Lohnzahlungen versagen, entschied jetzt das FG Düsseldorf (Urteil vom 6.11.2012, Az. 9 K 2351/12; Abruf-Nr. 130047 ). |

    PRAXISHINWEIS | Steuerlich auf der sicheren Seite stehen Ehegatten bei einem Ehegattenarbeitsverhältnis, wenn der angestellte Ehegatte monatlich einen tagesgenauen Arbeitsnachweis abgibt und dieser im Lohnkonto aufbewahrt wird.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 5 | ID 38560190

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