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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Betriebliche Fahrten mit Privat-Pkw optimal geltend machen

    | Unternehmer, die für betriebliche Fahrten ihren Privat-Pkw nutzen, können dafür Betriebsausgaben absetzen. In Frage kommen die Pauschale von 30 Cent je gefahrenem Kilometer oder der Ansatz der tatsächlichen Kilometerkosten. Wer angesichts der hohen Spritpreise auf letztere Option zurückgreifen will, kann das selbst dann tun, wenn er keine Tankbelege aufgehoben hat. |

     

    PRAXISHINWEIS | Berufen Sie sich auf eine BFH-Entscheidung aus dem Jahr 1992. Der BFH lässt hier nämlich ausnahmsweise eine Schätzung zu (BFH, Urteil vom 7.4.1992, Az. VI R 113/88; Abruf-Nr. 120823). Um die tatsächlichen Kosten je Kilometer schätzen zu können, benötigen Sie vom Hersteller des Fahrzeugs den Durchschnittsverbrauch für Ihr Modell und die durchschnittlichen Preise für Benzin und Diesel. Die durchschnittlichen Preise für 2011 wurden aktuell vom Mineralölwirtschaftsverband e.V. veröffentlicht. Sie finden sie auf www.mwv.de.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 4 | ID 32459740

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