28.04.2025 · Fachbeitrag aus VB · Umsatzsteuer
Auch nach der Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG zum 01.01.2025 ist die staatliche Anerkennung der Bildungseinrichtung Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Für gemeinnützige Bildungsträger und Berufsverbände gibt es aber eine alternative Befreiungsregelung – § 4 Nr. 22a UStG. Sie setzt kein behördliches Anerkennungsverfahren voraus. Entgegen dem Wortlaut ist auch diese Befreiungsvorschrift begrenzt. VB klärt deshalb die Hintergründe und wichtige Einzelfälle.
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02.01.2025 · Fachbeitrag aus MBP · Erbschaftsteuer
Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Im Gegenzug sind jedoch die Bestattungskosten in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen (BFH 10.7.24, II R 31/21, Abruf-Nr. 244791 ; BFH, PM Nr. 43/24 vom 14.11.24). In einem weiteren Urteil hat der BFH (31.7.24, II R 13/22, Abruf-Nr. 244795 ; PM Nr. 41/24 vom 14.11.24) Folgendes ...
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16.04.2025 · Nachricht aus MBP · Vermietung und Verpachtung
Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z. B. im Rahmen der monatlichen Hausgeldzahlungen) sind steuerlich im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht abziehbar. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung liegen erst vor, wenn aus der Rücklage Mittel zur Zahlung von Erhaltungsaufwendungen entnommen werden. Damit hat der BFH (14.1.25, IX R 19/24, Abruf-Nr. 246819 ; PM Nr. 10/25 vom 25.2.25) die bisherige ...
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05.03.2025 · Nachricht aus MBP · Außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt nach Ansicht des BFH (21.11.24, VI R 1/23, Abruf-Nr. 246107 ; PM Nr. 5/25 vom 30.1.25) auch, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.
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02.01.2025 · Fachbeitrag aus MBP · Energetische Gebäudesanierung
Zum 1.1.20 wurde mit § 35c EStG eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden eingeführt. Der BFH (13.8.24, IX R 31/23, Abruf-Nr. 244201 ; PM Nr. 39/24 vom 10.10.24) hat sich nun erstmals mit dieser Vorschrift befasst und dabei Folgendes zu einer Ratenzahlung entschieden: Die Steuerermäßigung kann erst dann gewährt werden, wenn die Montage vorgenommen und der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens ...
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