· Nachricht · Lohnsteuer
BMF: So wird die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 berücksichtigt
| Das BMF hat in einem neunseitigen Schreiben geklärt, wie die Vorsorgepauschale (§ 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStG) im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 berücksichtigt wird (BMF, Schreiben vom 14.08.2025, Az. IV C 5 ‒ S 2367/00012/004/033, Abruf-Nr. 249741 ). |
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Quelle: ID 50521119