· Fachbeitrag · Einkommen- und Gewerbesteuer
Gewerblicher Grundstückshandel: BFH zu erstmaligen Verkäufen im sechsten Jahr
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Wann liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor? Die Antwort lautet: Es kommt (wie so oft) auf den Einzelfall an! Denn sowohl die Zahl der Objekte als auch der zeitliche Abstand zwischen Anschaffung und Verkauf haben „nur“ indizielle Bedeutung. Das zeigt auch ein aktueller Beschluss des BFH (20.3.25, III R 14/23, Abruf-Nr. 248227 ; PM Nr. 31/25 vom 22.5.25). |
1. Hintergrund
Zur Konkretisierung bzw. zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von einer gewerblichen Tätigkeit hat der BFH die Drei-Objekt-Grenze entwickelt (vgl. u. a. BFH 10.12.01, GrS 1/98). Danach kann von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von in der Regel fünf Jahren (zwischen der Anschaffung oder Errichtung und dem Verkauf) mindestens vier Objekte veräußert werden.
2. Sachverhalt
Im Streitfall ging es (vereinfacht) um eine in eine Immobilienkonzernstruktur eingegliederte GmbH. Sie hatte zunächst zwei Geschäftsführer, die Gesellschafter der Holdinggesellschaft waren. Nach dem Erwerb mehrerer Vermietungsobjekte im Jahr 2007 verstarb einer der Geschäftsführer im Jahr 2012 überraschend in mittlerem Alter. Im Folgejahr (2013) veräußerte die GmbH dann 13 Immobilien. Daraufhin versagte das FA die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG, da die GmbH durch die Grundstücksveräußerungen die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritten habe. Das FG Münster und der BFH sahen das aber anders.
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