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  • · Fachbeitrag · Stromsteuer

    Stromsteuersenkung und Entbürokratisierung bei PV-Anlagen

    Das dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Die Entlastung von Unternehmen sowie die vereinfachte stromsteuerliche Behandlung von PV-Anlagen. SSP fasst die praxisrelevantesten Änderungen zusammen.

     

    Stromsteuerliche Entlastung für Unternehmen

    Derzeit beträgt die Regelstromsteuer 20,50 Euro je Megawattstunde (2,05 Cent je kWh). Sie gilt aber nicht für alle. Um Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft mit einem Mindestverbrauch von 12.500 kWh pro Jahr zu entlasten, wird auf Antrag eine Steuerentlastung gewährt (§ 9b StromStG).

     

    Diese Steuerentlastung beträgt grundsätzlich 5,13 Euro je Megawattstunde, wurde aber für die Jahre 2024 und 2025 auf 20 Euro je Megawattstunde angehoben (§ 9b Abs. 2a StromStG). Dadurch beträgt die effektive Stromsteuerbelastung nur lediglich 0,50 Euro je Megawattstunde, was dem EU-Mindestsatz entspricht. Diese erhöhte Steuerentlastung wäre eigentlich zum 01.01.2026 ausgelaufen. Sie wurde nun jedoch unbefristet verlängert, sodass weiterhin etwa 600.000 Unternehmen von dieser Förderung profitieren.