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  • · Fachbeitrag · PV-Anlagenbesteuerung

    Praxisfall: Die Steuerfolgen bei einer PV-Anlage auf Mietobjekt mit unentgeltlicher Stromnutzung

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Viele Vermieter versorgen ihre Mieter mit dem von einer PV-Anlage produzierten Strom und speisen den Überschuss ins Netz ein. Bei einer vereinbarten Staffelmiete zeigt die Praxis, dass der Strom den Mietern manchmal unentgeltlich überlassen wird, er also in die Miete einkalkuliert wird. Doch was sind die steuerlichen Folgen und wie lassen sich die Kosten für den Strom bzw. für die PV-Anlage beim Vermietungsobjekt als Werbungskosten absetzen? SSP klärt anhand eines Musterfalls auf. |

    Der Musterfall

    L ist Eigentümerin eines vermieteten Reihenmittelhauses. Auf dem Dach soll eine fremdfinanzierte PV-Anlage mit zehn kWp installiert werden. Weil der Mietvertrag eine Staffelmiete vorsieht, darf der Mieter den Strom kostenlos nutzen. L speist nur den Überschuss gegen EEG-Vergütung ins Stromnetz ein. Nach etwa drei Jahren soll die Vermietung beendet werden. L wird das Objekt zu eigenen Wohnzwecken nutzen.

     

    Sie fragt sich deshalb, wie sie die Investitionskosten der PV-Anlage inklusive anfallender Nebenkosten, Darlehenszinsen und Elektronikversicherung ertragsteuerlich geltend machen kann und was mit Blick auf die Umsatzsteuer gilt. Denn noch ist sie Kleinunternehmerin.